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Die Musikschule kalkuliert ein jährliches Unterrichtsentgelt, das auf 12 Monate, d.h. auf 12 gleiche Raten umgelegt wird.
Dies ist eine praktische Regelung um den Zahlungsverkehr für die Verwaltung zu entlasten.
Fallen durch Erkrankung oder andere dienstliche Gründe mehr als zwei Unterrichtseinheiten im Semester aus, versucht die Musikschule eine Vertretung zu finden. Kann keine Vertretung gefunden werden, wird ab dem dritten Ausfall im Semester das Unterrichtsentgelt erstattet bzw. auf das nächste Unterrichtsentgelt gutgeschrieben. Die Erstattung eines eventuell vorhandenen Guthabens auf Ihrem Konto bei der Stadtkasse, wird normalerweise von der Stadtkasse automatisch angestoßen - bei allen Fragen zu Abbuchungen und Fragen zum Kontostand wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse.
Unterricht, der aus Gründen ausfällt, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, kann nicht nachgeholt werden. Bei länger andauernder Krankheit eines Teilnehmers kann jedoch auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage eines ärztlichen Attests eine angemessene Entgeltermäßigung gewährt werden.
Kindergeburtstage können weder organisatorisch noch finanziell berücksichtigt werden.
Das ist möglich, muss aber selbst organisiert und der Lehrkraft mitgeteilt werden.
Zunächst sollten Sie den Kontakt mit der Lehrkraft suchen und den Wechselwunsch besprechen, danach die Geschäftsstelle per E-Mail oder in einem kurzen Schreiben benachrichtigen. Ein Wechsel der Unterrichtsform erfolgt meist zum neuen Semester, nach Rücksprache mit der Lehrkraft bzw. der Schulleitung kann auch ein früherer Wechsel erfolgen.
Bitte teilen Sie nach Rücksprache mit der Lehrkraft die Veränderungen der Geschäftsstelle schriftlich per E-Mail oder in einem kurzen Schreiben mit.
Wenn zwingende Gründe vorliegen, kann mit der Lehrkraft ein neuer Unterrichtstermin vereinbart werden. Ohne zwingenden Grund besteht kein Anspruch auf einen anderen Unterrichtstermin.
Der Instrumental- bzw. Gesangsunterricht kann immer zum Semesterende unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Sommersemester endet am 30. September, das Wintersemester endet am 31. März. Bis zum 15. August oder 15. Februar muss somit die schriftliche Kündigung per e-Mail oder in einem formlosen Schreiben bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Kurse der musikalische Früherziehung können nur zum 30. September gekündigt werden. Klassenkooperationen können nur zum Schuljahresende (31. August) gekündigt werden.
Mein Kind möchte ein Instrument lernen – kann sich aber nicht entscheiden. Können wir ein oder mehrere Instrument im Rahmen von Schnupperstunden ausprobieren?
Wir bieten leider keine Schnupperstunden an. Dieser Aufwand ist für uns im regulären Unterrichtsbetrieb nicht abbildbar. Stattdessen bieten wir am “Tag der offenen Tür“ die Möglichkeit, alle Instrumente auszuprobieren und die Lehrkräfte kennenzulernen. Sollte es dann doch mal so sein, dass das Wunschinstrument nicht die richtige Entscheidung war, können Sie innerhalb der 2-monatigen Probezeit den Unterricht in den Hauptfächern unbürokratisch beenden.
Die ersten zwei Monate gelten in allen vokalen und instrumentalen Hauptfächern als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann eine Kündigung zum letzten Tag des Monats schriftlich (Brief, E-Mail) erfolgen.
Generell ist eine Kündigung des Unterrichts nur zum Semesterende möglich (Ausnahme: Kurse der EMP, Klassenkooperationen). Sollte eine Ersatzperson den Unterricht übernehmen, kann das Unterrichtsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei Wegzug (bitte neue Meldebescheinigung vorweisen) oder anderen dringenden Gründen kann ein Antrag auf außerordentliche Kündigung eingereicht werden. Über die Zulassung entscheidet die Schulleitung.