Entgelttabelle

gültig ab 1. Oktober 2026

Unterrichtsentgelt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (längstens bis zum 27. Geburtstag mit Nachweis über Schule, Studium, Ausbildung oder FSJ/BuFDi)

1. Elementare Musikpädagogik, Eltern-Kind-Kursemonatl. Entgelt
Mini-Musik ( 1 und 2)wohnortunabhängig

31,25 EUR

Musikalische Früherziehung wohnortunabhängig36,00 EUR
2. Hauptfächer

(a) Gruppenunterricht Normaltarifermäßigtes Entgelt
2er-Gruppe  30 Minuten60,00 EUR50,00 EUR
2er-Gruppe 45 Minuten90,00 EUR75,00 EUR
3er-Gruppe  45 Minuten60,00 EUR50,00 EUR
(b) Einzelunterricht

20 Minuten wöchentlich67,20 EUR56,00 EUR
30 Minuten wöchentlich100,80 EUR84,00 EUR
45 Minuten wöchentlich151,20 EUR126,00 EUR

3. Klassenprojekte


monatl. Entgelt
Bläserklasse (WHR), Orchesterklasse (FSG)51,00 EUR
JeKi (1. und 2. Klasse) (Schloss-Schule)34,00 EUR
JeKi (3. und 4. Klasse) (Schloss-Schule)40,00 EUR

Entgelt für Erwachsene (ab 18 Jahren)

Hauptfächer



(a) GruppenunterrichtNormaltarifermäßigtes Entgelt

2er-Guppe 30 Minuten

75,60 EUR63,00 EUR
2er-Gruppe 45 Minuten113,40 EUR94,50 EUR
3er-Gruppe 45 Minuten75,60 EUR63,00 EUR
(b) Einzelunterricht

30 Minuten wöchentlich126,00 EUR105,00 EUR
45 Minuten wöchentlich189,00 EUR157,50 EUR
(c) Einzelstunden (Entgelt pro Einheit)
30 Minuten50,40 EUR42,00 EUR
45 Minuten75,60 EUR63,00 EUR

Ergänzungsfächer - ohne Altersunterscheidung

für Schüler der Musikschule Pfullingen sind alle Ergänzungsfächer grundsätzlich kostenfrei

Kosten für Schüler, die keine Hauptfachbelegung an der Musikschule Pfullingen haben:
monatlichNormaltarifermäßigtes Entgelt
Ensemble 45 Minuten25,50 EUR21,00 EUR
Ensemble 90 Minuten51,00 EUR42,00 EUR
Kammer-/Sinfonieorchester20,00 EUR
Veeh-Harfen-Ensemble 
(ab 5 Teilnehmende)

25,00 EUR


Für gemietete Instrumente wird ein monatl. Benutzungsentgelt von 13,00 EUR erhoben (inkl. Versicherung und Wartungsrücklage).
Das monatliche Entgelt ist für alle 12 Monate eines Jahres zu entrichten.
Das ermäßigte Entgelt wird Musikschülern gewährt, die ihren Wohnsitz in Pfullingen haben bzw. eine Pfullinger Schule besuchen.

Diese Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.